Jahreshauptversammlung März 2017

Wechsel im Vorstand des Jagdklubs St. Hubertus Offenbach Stadt und Land e.V.

Wie bereits bei seiner Wahl vor drei Jahren kundgetan, stand der Vorsitzende des Vereins, Herr Heinz-Peter Auer nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung. Zu seinem Nachfolger wurde Herr Rolf Daum gewählt. Ebenfalls ausgeschieden sind: Herr Adam Winter (17 Jahre stellv. Vorsitzender), Herr Dr. Harald Seisler (Schriftführer), Herr Thomas Malcher (stellv. Schriftführer) und Frau Katrin Schweikart (Presse und Internet). Zu den Nachfolgern wurden gewählt: Herr Kyriakos Papadopulos (stellv. Vorsitzender), Herr Ewald Käsemann (Schriftführer) und Herr Michael Bittner (stellv. Schriftführer. Die Funktion des Pressewartes übernimmt der Bläserobmann, Herr Oliver Stör. Zu den Kassenprüfern wurden Herr Lars Ludwig und Herr Heribert Klee-Groh gewählt. Der Schatzmeister, Herr Dr. Heiko Will und der stellv. Schatzmeister, Herr Jürgen Siegel wurden erneut für diese Positionen gewählt.

Feierliche Hubertusmesse

Eine wichtige Aufgabe der Jagdvereine ist die Brauchtumspflege. Zu diesem Zweck unterhält der Jagdklub St. Hubertus Offenbach ein Bläserkorps, dass durch öffentliche Auftritte immer wieder an der Vermittlung eines positiven Bildes der Jagd arbeitet.

Eine hervorragende Gelegenheit dazu bieten die Hubertusmessen, die jedes Jahr im November stattfinden. Auch dieses Jahr war das Bläserkorps am Christkönigstag zum inzwischen vierzehnten Mal in Biebesheim um dort die feierliche Hubertusmesse zu gestalten. Die kleine Kirche St Maria Goretti war mit etwa 150 Gottesdienstteilnehmern gut besucht. Nach der „Begrüssung“ zum Einzug spielten die Bläser während des Hochamtes noch „Introitus“, „Kyrie“, „Gloria“, „Offertorium“, „Sanctus“ und die „Schlussfanfare“. Neben dem Organisten Wolfgang Dobbertin begleitete das Bläserkorps auch den Gesang der Gemeinde beim Lied „Großer Gott wir loben Dich“.

Pfarrer Stefan Fillauer bedankte sich bei den Jagdhornbläsern mit einem herzlichen „Vergelts Gott“ und lud das Bläserkorps für das nächste Jahr wieder ein. Die Gemeinde dankte den Bläsern mit reichlich Applaus.

100% Erfolgsquote bei Jägerprüfung 2016

Mit 100%iger Erfolgsquote haben unsere diesjährigen Jagdscheinanwärter das grüne Abitur bestanden. Wir wünschen Ihnen im Namen aller Mitglieder herzlichen Glückwunsch und ein kräftiges Waidmanns Heil!

Ein großes Dankeschön gilt auch unseren Ausbildern, welche mit großem Engagement dazu beigetragen haben, dass ihre Schützlinge gut vorbereitet in die Prüfungen gehen konnten.

Unser traditioneller Jungjägerschlag findet dieses Jahr am 04. November 2016 im Bürgerhaus Weißkirchen statt. Detailliertere Informationen werden noch bekannt gegeben.

Neuer Ausbildungslehrgang 2016/2017

Unser neuer Jungjägerlehrgang startet wieder am 01. September 2016 mit einer Infoveranstaltung in unserem Ausbildungszentrum in der Fasanerie Hanau Klein-Auheim. Beginn unseres unverbindlichen Informationsabends ist 19:30 Uhr.

Gerne können Sie sich auch schon vorab verbindlich zu unserem Ausbildungslehrgang 2016/2017 anmelden. Informationen zur Ausbildung als auch das Anmeldeformular finden Sie unter „Ausbildung zum Jäger“ hier auf unserer Webseite (ausbildung-zum-jaeger.html).

Sonstige Fragen beantwortet Ihnen gern unser Ausbildungsleiter Kyriakos Papadopulos ausbildung@jagdklub-offenbach.de

Jagd mit halbautomatischen Waffen

Aus aktuellem Anlass hier ein Beitrag unseres Vorstandsmitglieds Dr. Harald Seisler zum Thema „Jagd mit halbautomatischen Waffen“.

Update (6.Mai 2017): Der Text dieses Artikels entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand. Wir haben hier eine aktuelle Einschätzung veröffentlicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil vom 06. März 2016 den Erwerb und Besitz von halbautomatischen Waffen durch Jäger drastisch beschränkt. Ausgangspunkt war die Klage eines Jägers, der eine halbautomatische Waffe in seine WBK eingetragen haben wollte. Die Waffenbehörde trug die Waffe jedoch nur mit dem Zusatz ein „2 Schuss“. Hiergegen klagte der Jäger mit  der Begründung, dass er zum Übungsschießen auch ein Magazin mit mehr als 2 Schuss verwenden wolle. Damit hatte der Jäger zwar in 2. Instanz Erfolg, ist aber in letzter Instanz grandios gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr ausgeführt, dass für Jäger kein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von halbautomatischen Waffen bestünde, wenn solche Waffen bauartbedingt auch Magazine für mehr als 2 Schuss aufnehmen können.

Zitat:
„Vielmehr dürfen sie(die Jäger) mit halbautomatischen Waffen, die auch für ein größeres Patronenmagazin geeignet sind, die Jagd nicht ausüben.Das Einlegen eines Magazins mit einer Kapazität von nur zwei Patronen führt nicht dazu, dass mit der halbautomatischen Waffe auf Wild geschossen werden darf.“

Und : 
„Der Verbotstatbestand knüpft ausschließlich an die bauliche Beschaffenheit der Waffe, nämlich an deren Eignung für die Verwendung eines größeren Patronenmagazins an.“

Ergebnis : „Der Kläger hat in seiner Eigenschaft als Jäger kein zum Besitz berechtigendes waffenrechtliches Bedürfnis.“

Hieraus ergibt sich nicht nur, dass der Erwerb halbautomatischer Waffen, die Magazine für mehr als 2 Schuss aufnehmen können, durch Jäger unzulässig ist. Vielmehr ist auch der Besitz solcher Waffen durch Jäger nicht durch den Jagdschein gerechtfertigt. Somit kann denjenigen, die solche Waffen besitzen, von den Waffenbehörden aufgegeben werden, die Waffe entweder an einen Berechtigten zu veräußern oder so umbauen zu lassen, dass keine Magazine verwendet werden können, die mehr als 2 Patronen aufnehmen.

Dr. Harald Seisler
Rechtsanwalt