| Sehr geehrte Damen und Herren, |
| das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) hat den neuen Wolfsmanagementplan für Hessen veröffentlicht. Für die hessische Jägerschaft bringt dieser Plan erstmals konkretere und verbindlichere Regelungen für den Umgang mit dem Wolf in der Praxis. Ein Video Ihres LJV Hessen: Was jetzt für Jäger wichtig ist, können Sie kostenlos und ohne Anmeldung über Youtube abrufen.
Wichtig ist vor allem: Im Rahmen des regulären Bestandsmanagements können künftig juvenile Wölfe bejagt werden. Grundlage dafür sind jährliche Abschusspläne, die von der Oberen Jagdbehörde in Abstimmung mit der Obersten Jagdbehörde erstellt werden (Download: Allgemeinverfügung Wolf – revierübergreifender Managementplan). Die reguläre Jagdzeit reicht vom 1. Juli bis 31. Oktober. Die Entnahme ist auf 40 Prozent der für einen Jahrgang prognostizierten Jungwölfe begrenzt. Zudem werden Fallwild sowie bereits entnommene juvenile, subadulte und adulte Schadwölfe auf diese Quote angerechnet. Darüber hinaus eröffnet der Plan weitere Möglichkeiten zur Entnahme. Nach einem bestätigten Wolfsriss kann ein Wolf auch außerhalb der regulären Jagdzeit entnommen werden. Mehrere Wolfsrisse sind dafür nicht erforderlich. Die Jagd darf grundsätzlich in einem Radius von 20 Kilometern um den Schadensort und für sechs Wochen nach dem festgestellten Schaden erfolgen. Auch dann gelten klare Melde- und Informationspflichten. Für Jagdausübungsberechtigte besonders wichtig ist die stärkere Einbindung in das Monitoring. Der neue Wolfsmanagementplan stellt klar, dass Jagdausübungsberechtigte im Rahmen ihrer Hegepflicht Wolfshinweise wie Sichtungen, Fotoaufnahmen, Wildkameraaufnahmen, Risse oder Losung melden sollen. Gleichzeitig ist geregelt, dass aktives Monitoring im Revier, etwa durch Wildkameras, Geländebegehungen oder Suchhunde, ausschließlich in Rücksprache mit dem betroffenen Jagdausübungsberechtigten erfolgt. Dieser hat dabei ein Vetorecht. Zuständig für das Wolfsmanagement in Hessen sowie für die Erstellung der Abschusspläne ist das Regierungspräsidium Kassel als Obere Jagdbehörde. Für das Wolfsmonitoring arbeitet das Wolfszentrum Hessen in enger Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband Hessen e. V.. Bitte senden Sie Ihre Meldungen (Beobachtungen, Wildkamerafotos, etc.) direkt an Wolfszentrum Hessen. Wolfhinweise können auch als Gast ohne Registrierung erfasst werden. Für die Jägerschaft bedeutet der neue Wolfsmanagementplan damit vor allem eines: mehr Verantwortung, klarere Zuständigkeiten und verbindlichere Regeln für den praktischen Umgang mit dem Wolf in Hessen. Entscheidend wird nun sein, dass Meldungen aus der Fläche konsequent erfolgen und dass das Monitoring durch Jägerschaft und Wolfszentrum belastbar weiterentwickelt wird. |





