Anhörung invasive Arten

Unter www.anhoerungsportal.de findet derzeit die zweite Anhörung (Öffentlichkeitsbeteiligung“) zu Managementmaßnahmen gegen von der EU gelistete invasive Arten statt. Bis zum 19. November 2018 können dort die Unterlagen eingesehen und Stellung genommen werden.

Um unnötige Arbeit zu reduzieren, bittet das Hessische Ministerium für Umwelt darum, dass es sich nicht um eine Abstimmung handelt, sondern um eine Anhörung. Es ist nicht die Menge der Stellungnahmen entscheidend, sondern die Qualität der Argumente!

Auf der Seite www.anhoerungsportal.de  ganz nach unten scrollen, dort findet Ihr entsprechende und sehr interessante Informationen zu den verschiedenen invasiven Arten! Hier kann auch eine entsprechende Stellungnahme eingegeben werden.

Zu folgenden Arten findet die Anhörung statt:

  • Asclepias syriaca, Gewöhnliche Seidenpflanze
  • Elodea nuttallii, Schmalblättrige Wasserpest
  • Heracleum mantegazzianum, Riesen-Bärenklau
  • Impatiens glandulifera, Drüsiges Springkraut
  • Myriophyllum heterophyllum, Verschiedenblättriges Tausendblatt
  • Alopochen aegyptiaca, Nilgans
  • Nyctereutes procyonoides, Marderhund
  • Ondatra zibethicus, Bisam

Zusätzlich werden fachliche und redaktionelle Änderungen bei folgenden Maßnahmenblättern angehört:

„invasive Krebsarten“, Chinesische Wollhandkrabbe, Brasilianisches Tausendblatt, Wechselblatt-Wasserpest.

Schalldämpfer in Hessen können ab sofort für die Jagdausübung genehmigt werden

Nach der Veröffentlichung zur „Verwendung von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen bei der Jagdausübung“ im Hessischen Staatsanzeiger vom 5. Juni 2017 können Schalldämpfer ab sofort und unabhängig von einer etwaigen Vorschädigung des Gehörs beantragt werden. 

Dies hatte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) auf dem Landesjägertag in Lorsch bereits angekündigt.LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger hatte das hessische Innenministerium mehrfach persönlich aufgefordert, Genehmigungen für Schalldämpfer zu erteilen: „Es ist auch nicht gerechtfertigt, diese nur für Jagdpächter, Förster oder Berufsjäger zu genehmigen“.

Dr. Walter Arnold (CDU) bekräftigte auf dem Landesjägertag, dass Schalldämpfer für jede Jägerin und jeden Jäger – in begründeten Ausnahmefällen zwei oder mehrere – zum Beispiel bei unterschiedlichen Langwaffenkalibern erhältlich sein sollen. 

Sollte es bei der Beantragung von zwei oder mehreren Schalldämpfern zu einer Ablehnung des Antrags kommen, setzen Sie sich bitte direkt mit der LJV Geschäftstelle in Verbindung.