Unter www.anhoerungsportal.de findet derzeit die zweite Anhörung (Öffentlichkeitsbeteiligung“) zu Managementmaßnahmen gegen von der EU gelistete invasive Arten statt. Bis zum 19. November 2018 können dort die Unterlagen eingesehen und Stellung genommen werden.
Um unnötige Arbeit zu reduzieren, bittet das Hessische Ministerium für Umwelt darum, dass es sich nicht um eine Abstimmung handelt, sondern um eine Anhörung. Es ist nicht die Menge der Stellungnahmen entscheidend, sondern die Qualität der Argumente!
Auf der Seite www.anhoerungsportal.de ganz nach unten scrollen, dort findet Ihr entsprechende und sehr interessante Informationen zu den verschiedenen invasiven Arten! Hier kann auch eine entsprechende Stellungnahme eingegeben werden.
Zu folgenden Arten findet die Anhörung statt:
- Asclepias syriaca, Gewöhnliche Seidenpflanze
- Elodea nuttallii, Schmalblättrige Wasserpest
- Heracleum mantegazzianum, Riesen-Bärenklau
- Impatiens glandulifera, Drüsiges Springkraut
- Myriophyllum heterophyllum, Verschiedenblättriges Tausendblatt
- Alopochen aegyptiaca, Nilgans
- Nyctereutes procyonoides, Marderhund
- Ondatra zibethicus, Bisam
Zusätzlich werden fachliche und redaktionelle Änderungen bei folgenden Maßnahmenblättern angehört:
„invasive Krebsarten“, Chinesische Wollhandkrabbe, Brasilianisches Tausendblatt, Wechselblatt-Wasserpest.