Jagd mit halbautomatischen Waffen

Aus aktuellem Anlass hier ein Beitrag unseres Vorstandsmitglieds Dr. Harald Seisler zum Thema „Jagd mit halbautomatischen Waffen“.

Update (6.Mai 2017): Der Text dieses Artikels entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand. Wir haben hier eine aktuelle Einschätzung veröffentlicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil vom 06. März 2016 den Erwerb und Besitz von halbautomatischen Waffen durch Jäger drastisch beschränkt. Ausgangspunkt war die Klage eines Jägers, der eine halbautomatische Waffe in seine WBK eingetragen haben wollte. Die Waffenbehörde trug die Waffe jedoch nur mit dem Zusatz ein „2 Schuss“. Hiergegen klagte der Jäger mit  der Begründung, dass er zum Übungsschießen auch ein Magazin mit mehr als 2 Schuss verwenden wolle. Damit hatte der Jäger zwar in 2. Instanz Erfolg, ist aber in letzter Instanz grandios gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr ausgeführt, dass für Jäger kein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von halbautomatischen Waffen bestünde, wenn solche Waffen bauartbedingt auch Magazine für mehr als 2 Schuss aufnehmen können.

Zitat:
„Vielmehr dürfen sie(die Jäger) mit halbautomatischen Waffen, die auch für ein größeres Patronenmagazin geeignet sind, die Jagd nicht ausüben.Das Einlegen eines Magazins mit einer Kapazität von nur zwei Patronen führt nicht dazu, dass mit der halbautomatischen Waffe auf Wild geschossen werden darf.“

Und : 
„Der Verbotstatbestand knüpft ausschließlich an die bauliche Beschaffenheit der Waffe, nämlich an deren Eignung für die Verwendung eines größeren Patronenmagazins an.“

Ergebnis : „Der Kläger hat in seiner Eigenschaft als Jäger kein zum Besitz berechtigendes waffenrechtliches Bedürfnis.“

Hieraus ergibt sich nicht nur, dass der Erwerb halbautomatischer Waffen, die Magazine für mehr als 2 Schuss aufnehmen können, durch Jäger unzulässig ist. Vielmehr ist auch der Besitz solcher Waffen durch Jäger nicht durch den Jagdschein gerechtfertigt. Somit kann denjenigen, die solche Waffen besitzen, von den Waffenbehörden aufgegeben werden, die Waffe entweder an einen Berechtigten zu veräußern oder so umbauen zu lassen, dass keine Magazine verwendet werden können, die mehr als 2 Patronen aufnehmen.

Dr. Harald Seisler
Rechtsanwalt

Schulungsveranstaltung „Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen durch Jagdausübungsberechtigte“ + Kundige Person

Auf Initiierung des Jagdklubs veranstaltet das Veterinäramt Dietzenbach den Kurs „Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen durch Jagdausübungsberechtigte“.

 Der Kurs findet in Dietzenbach am Mittwoch, 16.09.2015 um 17 Uhr 

          in der Gottlieb-Daimler-Str. 10, 63128 Dietzenbach, Raum R2 statt.

Interessierte melden sich bitte direkt per Email bei Frau Melanie Staab (M.Staab@kreis-offenbach.de), um alle weiteren Anmeldungsformulare zu erhalten.

Weiterhin findet am 08. September 2015 um 19:00 Uhr ein Kurs zum Thema „Kundige Person“ statt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter unserer Rubrik „Veranstaltungen & Termine“.
Den Kurs hält unser geschätztes Mitglied Klaus Burow ab. Anmeldungen werden gern per Email entgegen genommen. kburow@gmx.de

Tierregistrierung FJD – Der DJV rät ab

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Waidkameraden

seit gestern ruft der Verein „Für Jagd in Deutschland“ (FJD) zur Unterstützung seiner eigenen Tierregistrierung (www.registrier-mich.de) durch die Landesjagdverbände auf. Der DJV möchte Sie bitten von einer Unterstützung dieser Hunderegistrierung Abstand zu nehmen.

Nach dem Beitritt von Tasso e.V. zum jagdkritischen Bündnis „Für ein ökologisches Jagdgesetz in NRW“ Ende 2014 hatte die FJD einen Aufbau einer eigenen Tierregistrierung öffentlich angekündigt. Bei der NRW-Regionalkonferenz ist die FJD in Person von Herrn Trompeter persönlich an uns, mit der Bitte um Unterstützung, herangetreten.

Nach Durchsicht der Unterlagen hat der DJV der FJD für sich offene Fragen gestellt und um Beantwortung gebeten. Die FJD-Registrierungsstelle ist derzeit mit keinem großen europäischen Tierregister verbunden. Nur mit so einer Verbindung kann im Falle eines vermissten Tieres die Abfrage beim Tierregister der FJD sichergestellt werden. Für einen nachhaltigen und langfristigen Aufbau einer eigenen Tierregistrierung ist nach Ansicht des DJV auch eine Zusammenarbeit mit den Tierärzten notwendig. Tierärzte führen derzeit in Deutschland hauptsächlich Registrierungen mit Tasso e.V. und IFTA durch. Auch bezüglich der Finanzierung der Registrierungsstelle der DJV offene Fragen. Laut FJD soll die Registrierung für den Halter kostenlos sein. Die laufenden Kosten für die Registrierungsstelle soll laut FJD durch Sponsoring sichergestellt werden. Ob dies eine langfristige Finanzierung sicherstellt ist offen.

Durch die Vertreter der FJD wurde dem DJV im November 2014 eine zeitnahe Beantwortung dieser zentralen Fragen zugesagt. Bis heute hat der DJV keine Antwort auf seine offenen Fragen erhalten.

Aufgrund dieser offenen, für den DJV aber sehr zentralen Fragen, kann er den Jägerinnen und Jägern eine Hunderegistrierung beim Tierregister der FJD derzeit nicht empfehlen.

Neuer Jagdbeirat im Landkreis Offenbach

Zur Beratung der Jagdbehörden und zur Behandlung jagdfachlicher sowie jagdwirtschaftlicher Angelegenheiten, sind bei den unteren Jagdbehörden die Jagdbeiräte zu bilden (Hessisches Jagdgesetz). 

Der Jagdbeirat setzt sich zusammen aus: Je zwei Mitgliedern der Jägerschaft und der staatlichen Forstämter. Je einem Mitglied zur Vertretung der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Jagdgenossenschaften / privaten Eigenjagdbesitzer und des Naturschutzes. Der Vorsitz muss aus den Reihen der Jägerschaft besetzt sein.

Im Landkreis Offenbach wurde jetzt der neue Jagdbeirat gebildet. Die Mitglieder aus unserem Jagdklub sind Jürgen Stahl (Vorsitz) und Michael Bittner (Vertreter des Vorsitzenden). Beide sind auch Pächter von Jagdbezirken.