Sehr geehrte Mitglieder,
Sie haben sicher längst aus den Medien erfahren, dass das deutsche Zahlungswesen auf den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsstandard (SEPA – Single Euro Payments Area) umgestellt wird. Dies wirkt sich insbesondere auf den Lastschrifteinzug aus.
Soweit Sie für die Entrichtung Ihrer Jagdklubbeiträge bisher schon das Einzugsermächtigungsverfahren nutzen, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Hat uns eine andere Person die Einzugsermächtigung zur Entrichtung Ihrer Beiträge erteilt, ist die Mitteilung auch gegenüber dieser Person wirksam. Bitte geben Sie die Information an die andere Person weiter. Ihre spätestens ab dem 01.02.2014 geltende Kontonummer (IBAN) ist uns bereits bekannt, es sei denn, dass sich im laufenden Jahr eine Kontoänderung ergeben hat, die sie uns noch nicht mitgeteilt haben. Wir bitten für diesen Fall um eine kurze Nachricht.